Dobermann Verein Abt. Bielefeld
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Unterordnung UO

Abt. "B" (Unterordnung) - Führigkeit des Hundes

Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist die Erweiterung der Ausbildung zum Begleithund und wird von der IGP-Stufe I bis zur IGP-Stufe III immer anspruchsvoller.

Zu einer Schutzhundeprüfung gehört der Nachweis der Führigkeit des Hundes, also seiner Bereitschaft, die Befehle seines Menschen auszuführen. Der Gehorsam bildet die Grundlage für das harmonische Zusammenwirken von Hundesportler/in und Hund. Im Training wird vom Hundeführer/in hoher körperlicher Einsatz verlangt, denn was in der Perfektion so ruhig und leicht erscheint, erfordert im Übungsstadium außerordentliche Konzentration und Fitness.
Die Übungsstunde variantenreich und voller Bewegung zu gestalten, ist ein Muss, damit der Hund dauerhaft Freude an der Arbeit hat. Nur wenn alle seine Sinne gefordert sind und seine Interessen berücksichtigt werden, winkt am Ende der wohlverdiente Erfolg - die korrekte und spielerisch einfach aussehende Ausführung einer Aufgabe durch unseren Vierbeiner. Getreu dem Goethewort "Dem Hunde, wenn er wohlerzogen......", ist es für jedermann ein Genuss, wenn er einen gut ausgebildeten Hund und seinen Führer/in beim Zeigen der Übungen wie Freifolge, Abrufen, sich auf einmaliges Hörzeichen: Hinlegen, Bringen eines Gegenstandes, Überwinden von Hürde und Schrägwand und was die Prüfungsordnung sonst noch alles verlangt, beobachten kann.

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